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Die Ausbildung

Ausbilderschaft innerhalb der BDS

Der Weg zum Teilzeitler und Vollprofi

Welcher Kampfkünstler trägt sich nicht schon einmal mit dem Gedanken, irgendwann als Ausbilder tätig zu sein und mit seinem Hobby Geld zu verdienen oder vielleicht sogar eine eigene Schule zu führen - ja gar eine Laufbahn zum Nationaltrainer einzuschlagen?

Hiermit möchten wir über die Voraussetzungen für eine solche Karriere informieren und darlegen, wie einfach der Weg zu Ausbilderschaft sein kann und in welchem Rahmen der Proband Unterstützung von Seiten des Verbandes erwarten kann.

Des Weiteren möchten wir hiermit Interessenten anderer Verbände erklären, wie wir innerhalb der Boehlig Defense Systems vorgehen und dass ein Wechsel zu den BDS diskret und seriös durchgeführt wird.

Übungsleiterschein / Assistentenlizenz

Der Übungsleiterschein authorisiert den Schüler zum Assistieren innerhalb der Schule seines Lehrers und zum Unterrichten einer eigenen Gruppe IN DER BESTEHENDEN SCHULE seines Lehrers. Der Lehrer vertraut ihm also seine eigenen Schüler an, damit dieser an ihnen mit Unterstützung des Schulleiters lernen kann, wie man den Unterricht gestaltet und die Schüler bestmöglich in ihrem Vorankommen unterstützt. Der Übungsleiterschein authorisiert NICHT zum Eröffnen einer eigenen Schule. Sie ist sozusagen die Vorbereitung auf die Schulleiterschaft, während welcher der Lehrer sieht, welches Potential der Anwärter im Bezug auf Motivation, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit und Didaktik zeigt, um zu evaluieren, ob er für die Schulleiterschaft geeignet ist.

Schulleiterschein

Der Schulleiterschein befugt zur Eröffnung einer eigenen Wing-Tsjun-Schule.

Schulleiter sind Lizenznehmer der WTI und im Gegensatz zum Übungsleiter voll verantwortlich für die Einhaltung und Durchsetzung der Reglements des Dachverbandes. Sie sind dazu verpflichtet, sich regelmäßig fortzubilden, um sich und ihre Schüler auf dem jeweils aktuellen technischen Stand zu halten und dafür Sorge zu tragen, dass der Unterricht, die Uniformen, die Einrichtung der Schule etc. mit den Richtlinien der BDS übereinstimmen.

Jeder Übungsleiter der Inhaber des 12. Schülergrades ist, ist automatisch zur Teilnahme an der Ausbilder-Eignungs-Prüfung zum Schulleiter befugt.

Er muss sich nicht noch einmal der Vorprüfung unterziehen, sollte jedoch in den praktischen WT-Programmen up to date sein, da während der Prüfung vermehrt Wert auf die technischen Fähigkeiten gelegt werden.

weitere Informationen zur Ausbilderschaft innerhalb der BDS hier.

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